Spital STS AG vom GEF-Entscheid irritiert

Die Spital STS AG nimmt den Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF des Kantons Bern mit Irritation und Enttäuschung zur Kenntnis. Aus Sicht der Spitalgruppe wurde beim Antrag um finanzielle Unterstützung für Vorhalteleistungen am Spitalstandort Zweisimmen jede Variante geprüft und dem Eigner präsentiert. Mit dem GEF-Entscheid rückt für die Spital STS AG eine Lösung in weite Ferne.

Spital STS AG vom GEF-Entscheid irritiert

Die Spital STS AG nimmt den Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF des Kantons Bern mit Irritation und Enttäuschung zur Kenntnis. Aus Sicht der Spitalgruppe wurde beim Antrag um finanzielle Unterstützung für Vorhalteleistungen am Spitalstandort Zweisimmen jede Variante geprüft und dem Eigner präsentiert. Mit dem GEF-Entscheid rückt für die Spital STS AG eine Lösung in weite Ferne.

Spital STS AG vom GEF-Entscheid irritiert

Die Spital STS AG nimmt den Entscheid der Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF des Kantons Bern mit Irritation und Enttäuschung zur Kenntnis. Aus Sicht der Spitalgruppe wurde beim Antrag um finanzielle Unterstützung für Vorhalteleistungen am Spitalstandort Zweisimmen jede Variante geprüft und dem Eigner präsentiert. Mit dem GEF-Entscheid rückt für die Spital STS AG eine Lösung in weite Ferne.