News

Maskenpflicht teilweise wieder eingeführt: Unsere Besuchsregeln ab 29. Juni 2022

Aufgrund der aktuell stark steigenden Covid-19-Fallzahen, die sich auch in zunehmenden Hospitalisierungen von Covid-Patientinnen und -Patienten äussert, gilt im Spital Thun ab 29. Juni teilweise wieder eine Maskentragpflicht. Damit möchten wir unsere Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeitenden so gut wie möglich vor einer Infektion mit Covid-19 schützen.

  • Bitte tragen Sie in den Patientenzimmern, in ambulanten Behandlungsräumen sowie während den Sprechstunden durchgehend eine chirurgische Maske.
  • In allen anderen Räumen gilt Maskenpflicht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (inkl. Caféteria, Lift, bei Veranstaltungen etc.).
  • Stoffmasken sind nicht erlaubt.
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Patientenzimmer/Sprechzimmer.
  • Personen mit leichten Erkältungssymptomen oder nach engem Kontakt mit einer an Covid-19 erkrankten Person in den letzten 7 Tagen müssen in allen Innenräumen eine Maske tragen.
  • Für Patientenbesuche gilt zusätzlich: Kein Zutritt für Personen, die in den letzten 7 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden, Fieber oder starke Erkältungssymptome haben.
  • Besuche bei Covid-Patient:innen: Es gelten dieselben Besucherregeln wie bei Nicht-COVID-19-Patienten und -Patientinnen. Zusätzlich muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.

Die regulären Besuchszeiten sind von 10 – 20 Uhr. Sonderregeln gelten – unabhängig der Pandemie – weiterhin für einzelne Abteilungen wie IPS oder Geburtenstation.

Sonderregel Geburtenabteilung/Wochenbett: 
Pro Patientin Kindsvater/Begleitperson inkl. Geschwister + zwei weitere Besuchspersonen
- Kindsvater/Begleitperson inkl. Geschwistern zeitlich unlimitiert
- Weitere Besuchspersonen zwischen 14.00 -17.00 Uhr, max. 1h → es dürfen jeden Tag zwei andere Besuchspersonen kommen.