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Neue Besucherregelung ab 1. Juni 2021

Aufgrund der günstigen epidemiologischen Lage haben wir die Besucherregelung angepasst. Folgende Änderungen gelten ab Dienstag, 1. Juni 2021:

Besuche bei nicht-COVID-19-Patienten:

  • Patientenbesuche sind ab dem ersten Tag im Spital erlaubt.
  • Neu können drei definierte Besuchspersonen aus dem nahen Umfeld den Patienten/die Patienten besuchen (bisher nur eine Person). Sie müssen wie bisher zwecks eventueller Rückverfolgung registriert sein. Die Personen sollen nach Möglichkeit alleine zu Besuch kommen, höchstens jedoch zu zweit. Die registrierte Personen dürfen den Patienten/die Patientin einmal pro Tag während ca. einer Stunde besuchen. Ausnahme: Wöchnerinnen dürfen vom Vater und den Geschwistern des Neugeborenen gleichzeitig besucht werden.
  • Die Besuchspersonen sollen nach Möglichkeit alleine zu Besuch kommen, höchstens jedoch zu zweit.
  • Geburtenabteilung/Wochenbett: Zur Zeit sind Besuche nur für den engsten Familienkreis erlaubt (Vater und Geschwister des Neugeborenen). Es ist ein Besuch pro Tag (zeitlich unbeschränkt, jedoch von immer derselben Bezugsperson) sowie den eigenen Kindern gestattet. Sonstige Verwandte oder Freunde sind noch nicht für Besuche zugelassen.
  • Wie bisher gilt, dass nach wie vor sind Ausnahmen von dieser Besucherregelung möglich (in Absprache mit der Stationsleitung oder den Kaderärzten).
  • Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Händedesinfektion & Tragen einer Maske) ist bei ambulanten Patienten eine Begleitperson erlaubt, sofern der Patient/die Patientin hilfsbedürftig ist oder schwierige Entscheidungen anstehen.

​​​​​Besuche bei COVID-19-Patienten:

  • Neu kann die an COVID-19 erkrankte Person eine immune Besuchsperson definieren, welche pro Tag maximal 1 Stunde zu Besuch kommen darf. Die registrierte Person darf den Patienten/die Patientin einmal pro Tag während ca. einer Stunde besuchen.
  • Als immun gelten Personen ab Tag 15 nach vollständiger Impfung oder bis 6 Monate nach durchgemachter COVID-19-Infektion. Die Richtigkeit der Angaben der Besuchsperson wird vom Personal nicht aktiv kontrolliert.

Verhaltensregeln für Besuchspersonen:

  • Maskentragepflicht: Sie tragen während des gesamten Besuchs permanent eine chirurgische Maske. Private Stoffmasken sind nicht erlaubt.
  • Sie desinfizieren sich beim Eintreten ins Patientenzimmer und beim Verlassen desselben die Hände.
  • Besuchspersonen müssen den Mindestabstand von zwei Metern zum Patienten/zur Patientin wie zu anderen Patienten im selben Zimmer einhalten sowie auch ausserhalb des Zimmers. Wenn ein Abstand von zwei Metern nicht möglich ist, müssen alle Personen eine Maske tragen.
  • Besuche von Personen mit Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen, Atemnot), Fieber, Fiebergefühl oder neu aufgetretenen Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns sind strikte untersagt.