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Covid-Zertifikatspflicht für Veranstaltungen des Spitals Thun

Der Bundesrat hat die Ausweitung der Zertifikatspflicht per 13. September beschlossen. Deshalb ist die Teilnahme an Veranstaltungen des Spitals Thun ab sofort ausschliesslich mit Covid-Zertifikat möglich. Beim Eintritt ist nebst dem Zertifikat ein amtlicher Ausweis vorzuweisen. Von der Zertifikatspflicht ausgenommen sind Veranstaltungen unter 30 Personen, die in beständigen Gruppen durchgeführt werden (z.B. Geburtsvorbereitungskurse) und Treffen etablierter Selbsthilfegruppe unter 50 Personen (z.B. Selbsthilfegruppe Adipositas).

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