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Konsultativabstimmung zur Zukunft des Spitals Zweisimmen: Stellungnahme der Spital STS AG

Ende letzter Woche hat die Gesundheit Simme Saane AG die Abstimmungsvorlage zu den bevorstehenden Abstimmungen veröffentlicht – ohne Zustimmung der Spital STS AG als wichtigste Partnerin in der Gesundheitsversorgung. Die Vorlage ist unausgewogen und entspricht in vier wesentlichen Punkten nicht der Haltung, die die Spital STS AG in den gemeinsamen Verhandlungen geäussert hat.

Die Spital STS AG befürwortet und unterstützt eine integrierte Gesundheitsversorgung in der Region Obersimmental-Saanenland. Sie hat in den letzten Jahren wesentliche Beiträge zur integrierten Gesundheitsversorgung der Region geleistet und partnerschaftlich im Projekt Gesundheit Simme Saane sowie in der Gesundheit Simme Saane AG (nachfolgend «GSS AG» genannt) mitgewirkt.

Bei den Konsultativabstimmungen von November und Dezember 2021 befinden die betroffenen Berggemeinden über das Detailprojekt «Gesundheitscampus Simme Saane».

Gemäss Vorlage zur Konsultativabstimmung beabsichtigt die GSS AG Folgendes:
• Die Übernahme der strategischen Führung des Spitals Zweisimmen durch die GSS AG als Mehrheitsaktionärin der neu zu gründenden Spital Simme Saane AG. Die GSS AG beabsichtigt, die Spital STS AG weiterhin mit dem operativen Betrieb des Spitals Zweisimmen zu beauftragen.
• Die Übernahme der Alterswohnen STS AG im Saanenland und oberen Simmental durch die GSS AG als Mehrheitsaktionärin.

Zu diesen Absichten der GSS AG gibt es seitens Spital STS AG keine Zustimmung. Vor der Veröffentlichung der Vorlage zur Konsultativabstimmung sind mehrstufige Verhandlungen zwischen der GSS AG und der Spital STS AG erfolgt. Sie endeten mit Differenzen bei wesentlichen Punkten. Trotz diesem Dissens hat die GSS AG die Vorlage zur Konsultativabstimmung nun ohne Hinweis auf die fehlende Zustimmung seitens der Spital STS AG veröffentlicht. Die Spital STS AG sieht ihre Rolle bei dieser Konsultativabstimmung darin, die Bevölkerung umfassend über die Gesundheitsversorgung mit zwei möglichen Varianten zu informieren. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich die Spital STS AG einer Gesundheitsversorgung verpflichtet fühlt, die für die Gesamtregion STS (Simmental, Thun, Saanenland) sinnvoll, effizient und qualitativ hochstehend erbracht werden kann. Diese Gesundheitsversorgung gilt es so zu betreiben, dass finanzielle und personelle Ressourcen zweckmässig genutzt und zukünftige Entwicklungen vorausschauend einbezogen werden können. Die vorhersehbare Knappheit von medizinischem und pflegerischen Fachpersonal gilt es zu bedenken. Zusätzliche finanzielle Belastungen der Bevölkerung sollten möglichst klein gehalten werden.

 

Dem Verwaltungsrat der Spital STS AG geht es bei der Konsultativabstimmung im Detail um folgende 4 Punkte:

1. Die Spital STS AG ist nicht gewillt, die strategische Führung des Spitals Zweisimmen an die GSS AG abzutreten.
Die Spital STS AG hat einen Leistungsauftrag des Kantons Berns betreffend Spitalversorgung der Region Obersimmental-Saanenland und hat die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gemäss Eigentümerstrategie des Kantons Bern wahrzunehmen. Die Region ist im Verwaltungsrat der Spital STS AG mit je einer Vertreterin aus dem Simmental und dem Saanenland vertreten. Die Spital STS AG hat die strategische Führung des Spitals Zweisimmen stets gut und gemäss Interessen des Kantons Bern als Eigentümer wahrgenommen. Die in der Vorlage zur Konsultativabstimmung erwähnte Zusicherung der Spital STS AG, einen fixen Defizitbeitrag zum Spital Zweisimmen in der Höhe von jährlich max. CHF 2.5 Mio. zu finanzieren, wird durch den Verwaltungsrat der Spital STS AG geprüft, falls er die strategische Führung des Spitals nicht mehr tragen sollte.

2. Die Spital STS AG ist nicht gewillt, einzelne Betriebe der Alterswohnen STS AG abzuspalten und deren strategische und operative Führung an die GSS AG abzutreten.
Die Alterswohnen STS AG ist als 100%-Tochter der Spital STS AG mit verschiedenen Pflegeversorgungs-Betrieben sowie Alterswohnungen in der Region Thun, im Simmental und im Saanenland tätig. Für die Spital STS AG gibt es keinen Grund, einzelne Betriebe oder den ganzen Langzeitbereich an die GSS AG abzutreten, da dies den Versorgungsbereich Langzeitpflege schwächen würde.

3. Aus Sicht des Verwaltungsrats der Spital STS AG wird die finanzielle Belastung für die Gemeinden in der Vorlage zur Konsultativabstimmung zu positiv dargestellt.
Als Basis für die Berechnung des Betriebsdefizits des Spitals Zweisimmen und des Defizitbeitrags der Gemeinden wird das Jahr 2019 genommen, das mit CHF 5.5 Mio. das kleinste Defizit der letzten 5 Jahre beinhaltete. In den letzten 5 Jahren war der durchschnittliche Fehlbetrag jedoch um CHF 0.5 Mio. höher. Additiv zum Defizitbeitrag zum Spital Zweisimmen haben die Gemeinden zusätzlich einen Teil der Betriebskosten der GSS AG in der Höhe von CHF 0.3 Mio. pro Jahr für die Jahre 2024 bis 2028 zu tragen. Das Defizit der Maternité Alpine in der Höhe von jährlich CHF 0.180 Mio. soll zusammen mit den zusätzlichen Betriebskosten der GSS AG ab 2029 im Verbund durch Kostensynergien (z.B. IT, Administration und Einkauf) entlastet und durch erweiterte Einnahmequellen von neuen Geschäftsfeldern finanziert werden. Aus Sicht des Verwaltungsrates der Spital STS AG sind diese Planungsannahmen unter den heutigen und zukünftig geltenden Rahmenbedingungen nicht realistisch.

4. Aus Sicht des Verwaltungsrats der Spital STS AG geht es bei der ambulanten Variante zur Umsetzung einer integrierten Versorgung im Obersimmental und Saanenland um eine Umwandlung des Spitals Zweisimmen in ein Gesundheits- und Notfallzentrum.
Der GSS AG wurde im Rahmen der Verhandlungen mit der Spital STS AG auf-gezeigt, wie die Notfallversorgung während 365 Tagen rund um die Uhr von qualifiziertem Fachpersonal sichergestellt und die Rettungskette verstärkt werden kann, ohne dass die Gemeinden hierzu finanzielle Beiträge leisten müssen. Entsprechende Modelle sind in verschiedenen Kantonen der Schweiz bereits erfolgreich umgesetzt worden. In der publizierten Vorlage zur Konsultativabstimmung wird die ambulante Variante zur integrierten Versorgung intransparent dargestellt. Damit wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein unausgewogenes Bild vermit-telt, welches unnötige Ängste schüren könnte.

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG wartet jetzt das Ergebnis der Konsultativabstimmung ab und wird danach das weitere Vorgehen diskutieren.