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Maskenpflicht nur noch in Patientenräumen: Unsere Besucherregeln ab 6. Mai 2022

Der Kanton hat per Ende April die generelle Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen aufgehoben. Die Spital STS AG hat entschieden, nachfolgende Bestimmungen gelten zu lassen.

Ab dem 6. Mai 2022 gelten folgende Regeln im Spital Thun:

  • Die generelle Maskentragpflicht für alle Innenräume ist aufgehoben. Die Maskentragpflicht gilt vorläufig weiterhin in Patientenräumen: Sie tragen auf den Bettenstationen inklusive Patientenzimmer sowie während Sprechstunden und anderen ambulanten Terminen eine chirurgische Maske, ebenso in Wartezimmern. Stoffmasken sind nicht erlaubt.
  • Ambulante Patient:innen mit Erkältungssymptomen müssen durchgehend in allen Innenräumen eine Maske tragen.
  • Kein Zutritt für Personen, die in den letzten 7 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden.

    Patientenbesuche

     
  • Pro Patient:in und pro Tag sind max. zwei Personen zugelassen. Besuchszeiten jeweils von 10.00–20.00 Uhr.
  • Bei ambulanten Patient:innen ist eine Begleitperson erlaubt.
  • Wie bisher gilt, dass Ausnahmen von dieser Besucherregelung möglich sind (in Absprache mit der Stationsleitung oder den Kaderärzten). Auf gewissen Abteilungen gelten Sonderregeln (z.B. Notfall, Geburtenstation, IPS oder Palliativ-Station).
  • Sonderregel Geburtenabteilung/Wochenbett: 
    Pro Patientin Kindsvater/Begleitperson inkl. Geschwister + zwei weitere Besuchspersonen
    - Kindsvater/Begleitperson inkl. Geschwistern zeitlich unlimitiert
    - Weitere Besuchspersonen zwischen 14.00 -17.00 Uhr, max. 1h → es dürfen jeden Tag zwei andere Besuchspersonen kommen
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Patientenzimmer.
  • Kein Zutritt für Besucher:innen mit Erkältungssymptomen, bis 7 Tage nach Beginn dieser Symptome.
  • Besuche bei Covid-Patient:innen: Es gelten dieselben Besucherregeln wie bei Nicht-COVID-19-Patienten und -Patientinnen. Zusätzlich muss aber eine FFP2-Maske getragen werden.