Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt bei uns im Spital so angenehm wie möglich zu bereiten. Gerne geben wir Ihnen untenstehend ein paar wichtige Informationen weiter.
Ihre Vorbereitung
Unsere Patientendisposition teilt Ihnen das genaue Eintrittsdatum telefonisch oder schriftlich mit. Zur Erledigung der Eintrittsformalitäten bitten wir Sie, sich zum vereinbarten Zeitpunkt in der Patientenaufnahme beim Haupteingang zu melden. So wird gewährleistet, dass die notwendigen Patientendaten für die Untersuchungen und Therapien zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der präoperativen (Anästhesie-)Sprechstunde erklären unsere Fachärztinnen/Fachärzte Ihnen das für Sie geeignetste Verfahren. Selbstverständlich gehen wir bei diesem Gespräch im Rahmen der Möglichkeiten auch auf Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche ein.
Nehmen Sie nach Möglichkeit keine Wertsachen und nur wenig Bargeld mit. Allfällige Hörgeräte müssen während der Hospitalisation entsprechend gut aufbewahrt werden. Für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernimmt das Spital keine Haftung. In Ausnahmefällen können Sie Wertsachen zur sicheren Verwahrung abgeben. Melden Sie sich dazu am Empfang. Auch wenn Sie Wertsachen vermissen, fragen Sie dort nach. Wertgegenstände werden einen Monat lang aufbewahrt und danach dem Fundbüro der Stadt Thun übergeben. Öffnungszeiten des Spital-Empfangs: Montag bis Freitag, 6.30–22.00 Uhr
Unsere räumlichen Möglichkeiten sind begrenzt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie nur das Nötigste für Ihren Spitalaufenthalt mitnehmen: Toilettenartikel (Toilettenwäsche steht zur Verfügung), Unterwäsche, Pyjama oder Nachthemd, Morgenrock oder Trainer, Hausschuhe (evtl. Turnschuhe) und Socken, eigene Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät und allenfalls eigene Gehhilfen oder den Rollstuhl. Bringen Sie bitte auch die von Ihnen regelmässig eingenommenen Medikamente in der Originalpackung mit und - falls vorhanden - die Medikamentendosierungskarte, den Allergiepass, die Antikoagulationskarte und das Blutzuckerkontrollbüchlein. Wenn Sie eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, nehmen Sie diese ebenfalls mit.
Die Parkplätze auf dem Spitalareal sind beschränkt und kostenpflichtig. Alternativ steht Ihnen das Parkhaus «Burgzentrum» (gegenüber dem Spital) zur Verfügung oder benutzen Sie wenn möglich
die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Bus der Linie 31/32 (Heiligenschwendi) bringt Sie zur Haltestelle «Spital».
Unsere Patientendisposition teilt Ihnen das genaue Eintrittsdatum telefonisch oder schriftlich mit. Zur Erledigung der Eintrittsformalitäten bitten wir Sie, sich zum vereinbarten Zeitpunkt in der Patientenaufnahme beim Haupteingang zu melden. So wird gewährleistet, dass die notwendigen Patientendaten für die Untersuchungen und Therapien zur Verfügung stehen.
Unsere räumlichen Möglichkeiten sind begrenzt. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie nur das Nötigste für Ihren Spitalaufenthalt mitnehmen: Toilettenartikel (Toilettenwäsche steht zur Verfügung), Unterwäsche, Pyjama oder Nachthemd, Morgenrock oder Trainer, Hausschuhe (evtl. Turnschuhe) und Socken, eigene Hilfsmittel wie Brille, Hörgerät und allenfalls eigene Gehhilfen oder den Rollstuhl. Bringen Sie bitte auch die von Ihnen regelmässig eingenommenen Medikamente in der Originalpackung mit und - falls vorhanden - die Medikamentendosierungskarte, den Allergiepass, die Antikoagulationskarte und das Blutzuckerkontrollbüchlein. Wenn Sie eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, nehmen Sie diese ebenfalls mit.
Im Rahmen der präoperativen (Anästhesie-)Sprechstunde erklären unsere Fachärztinnen/Fachärzte Ihnen das für Sie geeignetste Verfahren. Selbstverständlich gehen wir bei diesem Gespräch im Rahmen der Möglichkeiten auch auf Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche ein.
Die Parkplätze auf dem Spitalareal sind beschränkt und kostenpflichtig. Alternativ steht Ihnen das Parkhaus «Burgzentrum» (gegenüber dem Spital) zur Verfügung oder benutzen Sie wenn möglich
die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Bus der Linie 31/32 (Heiligenschwendi) bringt Sie zur Haltestelle «Spital».
Nehmen Sie nach Möglichkeit keine Wertsachen und nur wenig Bargeld mit. Allfällige Hörgeräte müssen während der Hospitalisation entsprechend gut aufbewahrt werden. Für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernimmt das Spital keine Haftung. In Ausnahmefällen können Sie Wertsachen zur sicheren Verwahrung abgeben. Melden Sie sich dazu am Empfang. Auch wenn Sie Wertsachen vermissen, fragen Sie dort nach. Wertgegenstände werden einen Monat lang aufbewahrt und danach dem Fundbüro der Stadt Thun übergeben. Öffnungszeiten des Spital-Empfangs: Montag bis Freitag, 6.30–22.00 Uhr
Während Ihres Spitalaufenthaltes servieren wir Ihnen nach den neusten Erkenntnissen der Ernährungslehre zusammengestellte Mahlzeiten. Falls Sie keine spezielle Diät verordnet bekommen, können Sie anstelle des Tagesmenüs Ihre Speisen mit Hilfe der Menükarte nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Sollten Sie in Bezug auf das Essen besondere Gewohnheiten haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pflegepersonal.
Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Spital Thun bietet Ihnen für den stationären Aufenthalt folgende Möglichkeiten:
Zimmer
1 er-Zimmer (Privatstation)
2 er-Zimmer
4 er-Zimmer
Wenn Sie allgemein versichert sind, sich aber etwas mehr Ruhe gönnen möchten, suchen wir gerne nach einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Lösung.
In Ihrem Zimmer steht Ihnen ein Telefon zur Verfügung. Die Bedienung wird Ihnen durch das Pflegepersonal erklärt. Beim Eintritt erhalten Sie eine Karte, mit der Sie direkte Gespräche mit Teilnehmern ausserhalb des Spitals führen können. Sie können direkt angerufen werden, wenn der Anrufer die Nummer Ihrer Telefonkarte wählt. Die zentral registrierten Taxen müssen beim Spitalaustritt bei der Kartenrückgabe am Empfang beglichen werden.
Im Spital Thun herrscht Rauchverbot. Den Rauchern steht nur die gekennzeichnete, überdachte Zone beim Haupteingang zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund feuerpolizeilicher Auflagen nicht erlaubt ist, auf den Balkonen oder in anderen Räumen zu rauchen.
Die Arztvisite findet an Werktagen täglich statt. Der genaue Zeitpunkt ist je nach Abteilung unterschiedlich und wird Ihnen vom zuständigen Pflegepersonal mitgeteilt. Während der Arztvisite werden Sie über den Krankheits- bzw. Heilungsverlauf, die geplanten Untersuchungen, die Untersuchungsresultate und die Diagnosen vollumfänglich informiert. Ebenfalls wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.
Die Post wird täglich verteilt. Haben Sie Post zum Versand, wird diese von unserem Personal weitergeleitet, oder Sie können sie selbst in den Briefkasten vor dem Haupteingang werfen.
Ein Spitalbrand kann verheerende Auswirkungen haben. Darum sind Kerzen strikt verboten.
Aufgrund der Umbauarbeiten im Haus A kann es zu erhöhter Lärmbelastung kommen. Damit Sie sich trotzdem mit Ihren Angehörigen austauschen können, bietet das Spital Thun einen neuen Rückzugsort an.
Ab sofort ist unser Personalrestaurant (2. Stock B-Haus) auch für Sie geöffnet. Am Morgen und am Nachmittag bietet das Personalrestaurant die Gelegenheit für einen kleinen Snack – die warme Küche wird von 11.00 bis 13.15 Uhr und von 17.15 bis 18.45 Uhr angeboten. Samstag und Sonntag bleibt das Restaurant nachmittags geschlossen.
Öffnungszeiten Personalrestaurant
Montag-Freitag: durchgehend geöffnet von 07.30 -18.45 Uhr
Samstag & Sonntag: 07.30 -13.15 Uhr / 17.15-18.45 Uhr (13.15 -17.15 Uhr geschlossen)
warme Küche von 11.00 -13.15 Uhr und 17.15-18.45 Uhr
Unser Seelsorge-Team (Regula Riniker, Daniel Graber) nimmt sich gerne Zeit für Sie und/oder Ihre Angehörigen. Wenn Sie ein Gespräch mit der Spitalseelsorgerin, dem Spitalseelsorger oder der Pfarrerin/dem Pfarrer aus Ihrer Wohngemeinde wünschen, teilen Sie dies bitte dem Pflegepersonal mit.
Kontakt: Regula Riniker, Tel. 058 636 21 31, Regula.Riniker@spitalstsag.ch / Daniel Graber, Tel. 058 636 26 88, Daniel.Graber@spitalstsag.ch
Im Verbindungsgang im Erdgeschoss zwischen Haus A und B befindet sich der «Raum der Stille». Er ist als Ort der Ruhe und Besinnung gedacht und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten sind uns willkommen. Wir freuen uns, wenn sie zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Besuchsregeln aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Sie finden diese unter folgendem Link.
Geburtenabteilung
Täglich von 14 bis 17 Uhr
Restliche Abteilungen
Täglich von 10 bis 20 Uhr
Intensivstation
Täglich von 14.00 bis 16:30 und von 17.30 bis 20.00 Uhr. Ansonsten nach Absprache, nur für die nächsten Angehörigen.
Während der Behandlung bitten wir Ihren Besuch, vor dem Zimmer zu warten. Bitte nehmen Sie während der Besuchszeiten in Mehrbettzimmern auch auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und -patienten Rücksicht. Auf Ihren Wunsch können die Besuchsmöglichkeiten, soweit dies aus ärztlicher, pflegerischer oder betrieblicher Hinsicht erforderlich und möglich ist, auch eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Das Spital Thun stellt Ihnen eine kostenfreie Internetverbindung über WLAN zur Verfügung.
Seit dem 1. März 2018 gelten die Vorgaben des neuen „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF), welche eine Identifizierung aller Benutzer erfordert. Aus diesem Grund erfolgt eine Anmeldung über einen SMS-Code.
Nach der Aktivierung des WLAN können Sie sich mit dem Netzwerk „Gast-STSAG“ verbinden. Tragen Sie Ihre Mobilnummer im entsprechenden Feld ein. Nach der Registrierung wird Ihnen per SMS ein entsprechender Code zugestellt. Bitte geben Sie diesen ins Formular ein, um die Anmeldung abzuschliessen.
Jedem Patienten steht ein Radio oder ein Hörkissen zur Verfügung. In den Aufenthaltsräumen befindet sich ein Fernseher. Auf Wunsch stellen wir Privat- und Halbprivatpatienten im Zimmer einen Fernseher zur Verfügung, sofern nicht bereits ein Gerät fix installiert ist.
Wir unternehmen alles, um Ihre Sicherheit im Spital jederzeit zu gewährleisten. So fragen wir Sie beispielsweise während Ihrem Aufenthalt mehrmals nach Ihrem Namen und Geburtsdatum, um damit Verwechslungen zu vermeiden. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn wir Sie im Zusammenhang mit dem Spitaleintritt um eine erneute Angabe oder Aktualisierung Ihrer Daten bitten, auch wenn diese bereits früher in unserem Klinikinformationssystem erfasst worden sind. Vollständige, korrekte und aktuelle Angaben sind für den reibungslosen Ablauf und Ihre Sicherheit unabdingbar.
Von zu Hause mitgebrachte, eigene Medikamente sollten Sie nur in Absprache mit dem Stationsarzt und nach Information des zuständigen Pflegepersonals einnehmen.
Blumen spenden Freude und schmücken jedes Krankenzimmer. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes in den Patientenzimmern sind wir jedoch dankbar, wenn der Blumenschmuck kein Übermass annimmt. Wir bitten die Besucher, keine Topfpflanzen mitzubringen, da diese mögliche Keimträger sind. Auf der Intensivstation sind keine Blumen erlaubt.
Überblicken Sie anhand des Lageplans unser Spitalareal.
In der Eingangshalle befindet sich die Cafeteria, die unseren Patienten und Besuchern offen steht. Es werden Getränke, verschiedene kalte und warme Snacks, Patisserie, verschiedene Süssigkeiten sowie Zeitungen und Zeitschriften angeboten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 7.30 bis 18.00 Uhr
Samstag und Sonntag 10.30 bis 16.30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich am Getränke- und Snack-Automaten und an einer Kaffeemaschine in der Cafeteria bedienen.
In der Eingangshalle befindet sich ein Bankomat der Valiant Bank.
Während Ihres Spitalaufenthaltes servieren wir Ihnen nach den neusten Erkenntnissen der Ernährungslehre zusammengestellte Mahlzeiten. Falls Sie keine spezielle Diät verordnet bekommen, können Sie anstelle des Tagesmenüs Ihre Speisen mit Hilfe der Menükarte nach Ihren Wünschen zusammenstellen. Sollten Sie in Bezug auf das Essen besondere Gewohnheiten haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pflegepersonal.
Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten sind uns willkommen. Wir freuen uns, wenn sie zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Besuchsregeln aufgrund der Coronavirus-Pandemie. Sie finden diese unter folgendem Link.
Geburtenabteilung
Täglich von 14 bis 17 Uhr
Restliche Abteilungen
Täglich von 10 bis 20 Uhr
Intensivstation
Täglich von 14.00 bis 16:30 und von 17.30 bis 20.00 Uhr. Ansonsten nach Absprache, nur für die nächsten Angehörigen.
Während der Behandlung bitten wir Ihren Besuch, vor dem Zimmer zu warten. Bitte nehmen Sie während der Besuchszeiten in Mehrbettzimmern auch auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und -patienten Rücksicht. Auf Ihren Wunsch können die Besuchsmöglichkeiten, soweit dies aus ärztlicher, pflegerischer oder betrieblicher Hinsicht erforderlich und möglich ist, auch eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Es ist uns ein grosses Anliegen, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Spital Thun bietet Ihnen für den stationären Aufenthalt folgende Möglichkeiten:
Zimmer
1 er-Zimmer (Privatstation)
2 er-Zimmer
4 er-Zimmer
Wenn Sie allgemein versichert sind, sich aber etwas mehr Ruhe gönnen möchten, suchen wir gerne nach einer auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Lösung.
Das Spital Thun stellt Ihnen eine kostenfreie Internetverbindung über WLAN zur Verfügung.
Seit dem 1. März 2018 gelten die Vorgaben des neuen „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (BÜPF), welche eine Identifizierung aller Benutzer erfordert. Aus diesem Grund erfolgt eine Anmeldung über einen SMS-Code.
Nach der Aktivierung des WLAN können Sie sich mit dem Netzwerk „Gast-STSAG“ verbinden. Tragen Sie Ihre Mobilnummer im entsprechenden Feld ein. Nach der Registrierung wird Ihnen per SMS ein entsprechender Code zugestellt. Bitte geben Sie diesen ins Formular ein, um die Anmeldung abzuschliessen.
In Ihrem Zimmer steht Ihnen ein Telefon zur Verfügung. Die Bedienung wird Ihnen durch das Pflegepersonal erklärt. Beim Eintritt erhalten Sie eine Karte, mit der Sie direkte Gespräche mit Teilnehmern ausserhalb des Spitals führen können. Sie können direkt angerufen werden, wenn der Anrufer die Nummer Ihrer Telefonkarte wählt. Die zentral registrierten Taxen müssen beim Spitalaustritt bei der Kartenrückgabe am Empfang beglichen werden.
Jedem Patienten steht ein Radio oder ein Hörkissen zur Verfügung. In den Aufenthaltsräumen befindet sich ein Fernseher. Auf Wunsch stellen wir Privat- und Halbprivatpatienten im Zimmer einen Fernseher zur Verfügung, sofern nicht bereits ein Gerät fix installiert ist.
Im Spital Thun herrscht Rauchverbot. Den Rauchern steht nur die gekennzeichnete, überdachte Zone beim Haupteingang zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund feuerpolizeilicher Auflagen nicht erlaubt ist, auf den Balkonen oder in anderen Räumen zu rauchen.
Wir unternehmen alles, um Ihre Sicherheit im Spital jederzeit zu gewährleisten. So fragen wir Sie beispielsweise während Ihrem Aufenthalt mehrmals nach Ihrem Namen und Geburtsdatum, um damit Verwechslungen zu vermeiden. Bitte haben Sie auch Verständnis, wenn wir Sie im Zusammenhang mit dem Spitaleintritt um eine erneute Angabe oder Aktualisierung Ihrer Daten bitten, auch wenn diese bereits früher in unserem Klinikinformationssystem erfasst worden sind. Vollständige, korrekte und aktuelle Angaben sind für den reibungslosen Ablauf und Ihre Sicherheit unabdingbar.
Die Arztvisite findet an Werktagen täglich statt. Der genaue Zeitpunkt ist je nach Abteilung unterschiedlich und wird Ihnen vom zuständigen Pflegepersonal mitgeteilt. Während der Arztvisite werden Sie über den Krankheits- bzw. Heilungsverlauf, die geplanten Untersuchungen, die Untersuchungsresultate und die Diagnosen vollumfänglich informiert. Ebenfalls wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen.
Von zu Hause mitgebrachte, eigene Medikamente sollten Sie nur in Absprache mit dem Stationsarzt und nach Information des zuständigen Pflegepersonals einnehmen.
Die Post wird täglich verteilt. Haben Sie Post zum Versand, wird diese von unserem Personal weitergeleitet, oder Sie können sie selbst in den Briefkasten vor dem Haupteingang werfen.
Blumen spenden Freude und schmücken jedes Krankenzimmer. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes in den Patientenzimmern sind wir jedoch dankbar, wenn der Blumenschmuck kein Übermass annimmt. Wir bitten die Besucher, keine Topfpflanzen mitzubringen, da diese mögliche Keimträger sind. Auf der Intensivstation sind keine Blumen erlaubt.
Ein Spitalbrand kann verheerende Auswirkungen haben. Darum sind Kerzen strikt verboten.
Überblicken Sie anhand des Lageplans unser Spitalareal.
Aufgrund der Umbauarbeiten im Haus A kann es zu erhöhter Lärmbelastung kommen. Damit Sie sich trotzdem mit Ihren Angehörigen austauschen können, bietet das Spital Thun einen neuen Rückzugsort an.
Ab sofort ist unser Personalrestaurant (2. Stock B-Haus) auch für Sie geöffnet. Am Morgen und am Nachmittag bietet das Personalrestaurant die Gelegenheit für einen kleinen Snack – die warme Küche wird von 11.00 bis 13.15 Uhr und von 17.15 bis 18.45 Uhr angeboten. Samstag und Sonntag bleibt das Restaurant nachmittags geschlossen.
Öffnungszeiten Personalrestaurant
Montag-Freitag: durchgehend geöffnet von 07.30 -18.45 Uhr
Samstag & Sonntag: 07.30 -13.15 Uhr / 17.15-18.45 Uhr (13.15 -17.15 Uhr geschlossen)
warme Küche von 11.00 -13.15 Uhr und 17.15-18.45 Uhr
In der Eingangshalle befindet sich die Cafeteria, die unseren Patienten und Besuchern offen steht. Es werden Getränke, verschiedene kalte und warme Snacks, Patisserie, verschiedene Süssigkeiten sowie Zeitungen und Zeitschriften angeboten.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 7.30 bis 18.00 Uhr
Samstag und Sonntag 10.30 bis 16.30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich am Getränke- und Snack-Automaten und an einer Kaffeemaschine in der Cafeteria bedienen.
Unser Seelsorge-Team (Regula Riniker, Daniel Graber) nimmt sich gerne Zeit für Sie und/oder Ihre Angehörigen. Wenn Sie ein Gespräch mit der Spitalseelsorgerin, dem Spitalseelsorger oder der Pfarrerin/dem Pfarrer aus Ihrer Wohngemeinde wünschen, teilen Sie dies bitte dem Pflegepersonal mit.
Kontakt: Regula Riniker, Tel. 058 636 21 31, Regula.Riniker@spitalstsag.ch / Daniel Graber, Tel. 058 636 26 88, Daniel.Graber@spitalstsag.ch
In der Eingangshalle befindet sich ein Bankomat der Valiant Bank.
Im Verbindungsgang im Erdgeschoss zwischen Haus A und B befindet sich der «Raum der Stille». Er ist als Ort der Ruhe und Besinnung gedacht und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Bevor Sie das Spital nach Ihrem Aufenthalt verlassen können, werden Sie zusammen mit der Ärzteschaft und dem Pflegepersonal Ihren Austritt planen.
Die Austrittsplanung erfolgt in Absprache mit Ihnen und frühzeitig. Der genaue Austrittstermin wird durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt und das Betreuungsteam festgelegt. Die Austrittszeit ist in der Regel um 10 Uhr.
Beim Austrittsgespräch können Sie auch Fragen zur weiteren Behandlung stellen, Unklarheiten ausräumen und allenfalls auch Lob und Kritik äussern. Melden Sie sich im Stationsbüro beim zuständigen Pflegepersonal ab, bevor Sie nach Hause gehen.
Rückmeldungen sind für uns entscheidend – damit wir Sie noch besser behandeln können. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um uns Ihre Eindrücke, Lob, Kritik oder Anregungen mitzuteilen. Dadurch helfen Sie uns die Behandlung und Betreuung unserer Patienten in der Spital STS AG laufend weiterzuentwickeln. Hier gelangen Sie direkt zu den Rückmeldeformularen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Herzlichen Dank für Ihren wichtigen Beitrag.
Sie werden von der Ärztin oder dem Arzt über weitere Behandlungen, Medikamente und deren Nebenwirkungen informiert. Die nötigen Unterlagen werden Ihrer nachbehandelnden Ärztin oder Ihrem nachbehandelnden Arzt zugestellt. Ihr Coach (Medizinische Klinik) oder Ihre Bezugspflegende (Chirurgische Klinik) vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Austrittsgespräch. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und Informationen, die Termine für allfällige Nachbehandlungen, Ihre von zu Hause mitgebrachten Medikamente sowie eine Medikamentendosierungskarte.
Bitte denken Sie daran, Ihre Telefonkarte am Empfang abzugeben, gleichzeitig Ihre Telefonrechnung zu bezahlen und - falls Sie Wertsachen zur Verwahrung abgegeben haben - diese während den Öffnungszeiten am Empfang (Montag bis Freitag, 6.30–22.00 Uhr) abzuholen. Für Telefonkarten, die nicht zurückgebracht werden, müssen wir eine Gebühr von CHF 50 erheben.
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Transportmöglichkeiten und Adressen für die Nachbetreuung:
Die Austrittsplanung erfolgt in Absprache mit Ihnen und frühzeitig. Der genaue Austrittstermin wird durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt und das Betreuungsteam festgelegt. Die Austrittszeit ist in der Regel um 10 Uhr.
Sie werden von der Ärztin oder dem Arzt über weitere Behandlungen, Medikamente und deren Nebenwirkungen informiert. Die nötigen Unterlagen werden Ihrer nachbehandelnden Ärztin oder Ihrem nachbehandelnden Arzt zugestellt. Ihr Coach (Medizinische Klinik) oder Ihre Bezugspflegende (Chirurgische Klinik) vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Austrittsgespräch. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und Informationen, die Termine für allfällige Nachbehandlungen, Ihre von zu Hause mitgebrachten Medikamente sowie eine Medikamentendosierungskarte.
Bitte denken Sie daran, Ihre Telefonkarte am Empfang abzugeben, gleichzeitig Ihre Telefonrechnung zu bezahlen und - falls Sie Wertsachen zur Verwahrung abgegeben haben - diese während den Öffnungszeiten am Empfang (Montag bis Freitag, 6.30–22.00 Uhr) abzuholen. Für Telefonkarten, die nicht zurückgebracht werden, müssen wir eine Gebühr von CHF 50 erheben.
Beim Austrittsgespräch können Sie auch Fragen zur weiteren Behandlung stellen, Unklarheiten ausräumen und allenfalls auch Lob und Kritik äussern. Melden Sie sich im Stationsbüro beim zuständigen Pflegepersonal ab, bevor Sie nach Hause gehen.
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Transportmöglichkeiten und Adressen für die Nachbetreuung:
Rückmeldungen sind für uns entscheidend – damit wir Sie noch besser behandeln können. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um uns Ihre Eindrücke, Lob, Kritik oder Anregungen mitzuteilen. Dadurch helfen Sie uns die Behandlung und Betreuung unserer Patienten in der Spital STS AG laufend weiterzuentwickeln. Hier gelangen Sie direkt zu den Rückmeldeformularen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Herzlichen Dank für Ihren wichtigen Beitrag.
Uns ist sehr daran gelegen, dass Ihr Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich ist und Sie bestmöglich informiert sind. Die nachfolgenden Kapitel informieren Sie über Ihre Rechte.
Sie haben das Recht zu wissen, wer Sie behandelt und betreut. Alle Mitarbeitenden tragen ein entsprechendes Namensschild, worauf auch ihre Funktion ersichtlich ist.
Ihr Behandlungsteam ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Krankheit, die geplanten Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungsmöglichkeiten sowie den voraussichtlichen Behandlungsverlauf und die damit verbundenen Vor- und Nachteile zu informieren. Wir freuen uns, wenn Sie sich aktiv einbringen und nachfragen.
Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Sie selbst entscheiden in Kenntnis der Umstände und der ärztlichen Empfehlung, ob Sie sich einem Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Vorbehalten bleiben einzig Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, zum Beispiel lebensrettende Massnahmen (siehe Patientenverfügung Reanimationsmassnahmen). Unsere Mitarbeitenden handeln nach bestem Wissen unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der Patienten. Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat und nach erfolgter Aufklärung über die Risiken und möglichen Folgen verlassen möchten, so erfolgt dies auf Ihre eigene Verantwortung. Sie werden aufgefordert, diesen Entscheid schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird dies in Ihrer Krankengeschichte vermerkt.
Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen zu nehmen, wenn Ihnen Information und Aufklärung nicht genügen. Zudem haben Sie das Recht auf eine Kopie derselben, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Die Behandlungsdokumentationen werden mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
Das gesamte Spitalpersonal ist an das Berufsgeheimnis gebunden und untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Familie oder Krankheit machen, werden von unseren Mitarbeitenden vertraulich behandelt. Vorbehalten ist die Entbindung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen.
Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Ihre nächsten Angehörigen oder nahestehenden Bezugspersonen über Ihren Zustand informieren. Zudem werden wir den Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte zukommen lassen beziehungsweise solche gegebenenfalls einholen. Falls Sie das nicht wünschen, werden wir dies berücksichtigen.
Ebenso werden wir auf Verlangen die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte an die Vertrauensärzte Ihrer Versicherung erteilen. Betreffend Weitergabe von medizinischen Daten für die bundesamtlich verlangten statistischen Erhebungen verweisen wir auf die Auflagen des Bundesamtes für Statistik.
Als Patient haben Sie nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Insbesondere sollten Sie sich an die Weisungen des Personals halten, zu einer klaren gegenseitigen Information beitragen und die behandelnden Ärzte über bereits getroffene Massnahmen und Ihre Vorstellung zur Behandlung informieren. Wir bitten Sie, auch auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und -patienten sowie des Personals Rücksicht zu nehmen.
Ohne ausdrückliche Einwilligung von Ihnen selbst oder Ihren Angehörigen ist eine Organ- und/oder Gewebeentnahme nicht möglich. Falls Sie einen Organspendeausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit.
Eine Obduktion im Falle Ihres Todes erfolgt nur, wenn Sie zu Lebzeiten oder Ihre nächsten Angehörigen ausdrücklich zustimmen. Vorbehalten bleiben in speziellen Situationen zwingende, gesetzliche Obduktionsgründe.
Wir legen grossen Wert darauf, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wenn Sie mit Ihrer Behandlung, der Pflege oder anderen Dienstleistungen nicht zufrieden oder der Meinung sind, Sie hätten bei uns einen Schaden erlitten, für den das Spital aufzukommen hat, so wenden Sie sich an eine Person Ihres Betreuungsteams. Zudem haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Eindrücke, Lob, Kritik oder Anregungen zur Weiterentwicklung der Behandlung und Betreuung unserer Patienten auf Ihre Meinung mitzuteilen oder sich an das Team des Qualitätsmanagements zu wenden.
Wir weisen an dieser Stelle zudem auf die unentgeltliche Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern hin. Hier können Sie allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit Ihrem Spitalaufenthalt an eine neutrale Stelle richten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das fortwährende Überprüfen und Weiterentwickeln unserer Qualität in der Behandlung und Betreuung aller Patienten hat für uns einen äusserst hohen Stellenwert und wird vom Gesetzgeber sowie von allen weiteren Anspruchsgruppen gefordert und erwartet. In Qualitätsverträgen zwischen den Versicherern und Leistungserbringern sind die unterschiedlichsten Qualitätsmessungen verpflichtend festgehalten. Die geforderten Daten werden durch die Spital STS AG ausschliesslich in anonymisierter Form weitergegeben. Wichtig für Sie: Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass wir Ihre Daten anonymisiert für Qualitätsentwicklungsmassnahmen weitergeben, teilen Sie uns das mit. Auf der Seite des Qualitätsmanagement finden Sie die Kontaktangaben und weitere Informationen zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der Spital STS AG.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig respektive nicht mehr in der Lage sind, sich selber dazu zu äussern.
Das Ausfüllen einer Patientenverfügung ist freiwillig und kann nur durch Sie selber erfolgen. In einer Patientenverfügung können Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zur Vertretung in medizinischen Fragen einsetzen.
Eine Verfügung unterstützt Sie, Ihre Bedürfnisse und Wünsche klarer zu erkennen und diese festzuhalten. Sie hilft ebenfalls Ihren Vertrauenspersonen und Angehörigen sowie dem Behandlungsteam Ihren Willen bezüglich medizinischen Behandlungsmassnahmen zu kennen. Erstellen Sie die Patientenverfügung ohne zeitlichen Druck und nach reiflicher Überlegung, so wie es für Sie stimmt. Besprechen Sie die Verfügung und Ihre Fragen nach Möglichkeit mit Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen sowie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt respektive anderen Fachpersonen. Die Patientenverfügung ist für das Behandlungsteam verbindlich.
Die Vorlage der Patientenverfügung der Spital STS AG können Sie hier herunterladen und ausfüllen (bitte zuerst auf Ihrem Computer speichern und dann als PDF öffnen und bearbeiten). Sie können aber auch Vorlagen anderer Organisationen wie z. B. diejenigen der FMH benützen.
Falls Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, können Sie jederzeit eine auskunftsberechtigte Vertrauensperson benennen. Diese Vertrauensperson wird vom Behandlungsteam miteinbezogen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu Behandlungsentscheiden zu äussern.
Die Urteilsfähigkeit muss im Einzelfall aufgrund der Umstände beurteilt werden. Soweit möglich wird auch eine urteilsunfähige Person in die Entscheidungsfindung einbezogen. Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten steht der in der Patientenverfügung bezeichneten Vertrauensperson die Entscheidungsbefugnis zu. Gibt es keine Patientenverfügung oder ist keine Vertrauensperson benannt, wird die gesetzliche Vertretung gemäss den Vorschriften des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts beigezogen.
Bei einem unerwarteten Herzkreislaufstillstand werden grundsätzlich Reanimationsmassnahmen eingeleitet, es sei denn, Sie haben vorher im Gespräch mit dem behandelnden Ärzte- respektive Pflegeteam etwas anderes vereinbart. Wünschen Sie keine Reanimationsmassnahmen, sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Arzt suchen.
Teilen Sie Ihren Angehörigen, Ihrer Vertrauensperson und ihrem Arzt mit, wo Sie die Patientenverfügung aufbewahrt haben. Idealerweise geben Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie der Verfügung. Der Aufbewahrungsort kann auch auf der Versichertenkarte eingetragen werden. Die Patientenverfügung sollte in regelmässigen Abständen überprüft werden, ob der darin ausgedrückte Wille noch aktuell ist. Bestätigen Sie die Überprüfung und evtl. Anpassungen einfach mit Datum und Ihrer Unterschrift.
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