Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt bei uns im Spital so angenehm wie möglich zu bereiten. Gerne geben wir Ihnen untenstehend ein paar wichtige Informationen weiter.
Bei Ihnen ist eine Untersuchung oder eine Operation geplant und Sie werden in naher Zukunft ins Spital Thun eintreten. Alle notwendigen Informationen haben Sie bereits, bzw. werden Sie noch von den behandelnden Fachpersonen erhalten.
Wird Ihre Operation ambulant im ambulanten Operationszentrum Berner Oberland (AOZ Beo) durchgeführt? Dann finden Sie hier weiterführende Informationen.
Im Vorfeld findet das Narkosegespräch statt, an welchem unsere Fachärzte und Fachärztinnen mit Ihnen das geeignete Verfahren besprechen. Dieses Gespräch sowie weitere letzte Vorbereitungen erfolgen in der OPAS. Den OPAS-Termin haben Sie bereits vereinbart oder werden ein schriftliches Aufgebot erhalten.
Zur Vorbereitung füllen Sie bitte vorgängig den Gesundheits- und Anästhesie-Fragebogen aus und schicken diesen zeitnah mittels Rückantwortcouvert oder per E-Mail an anaesthesie@spitalstsag.ch. Zum Termin bringen Sie bitte eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Mit dem Servicepaket «Premium» für privat und halbprivat versicherte Patientinnen und Patienten möchten wir Ihnen den Aufenthalt im Spital Thun so angenehm wie möglich gestalten. Rundum-Betreuung, stilvolle Komfortzimmer und viele Extras sollen Ihnen bei der raschen Genesung helfen.
Wenn Sie allgemein versichert sind, sich aber etwas mehr Ruhe gönnen möchten, können Sie gegen Aufpreis und sofern wir genügend Platz haben, ein Zimmer- und Hotellerie-Upgrade buchen. Wir weisen Sie darauf hin, dass dieser Aufpreis zu Ihren Lasten geht, sofern keine entsprechende Zusatzversicherung besteht.
Preise und Informationen zu unseren «Premium»-Angeboten finden Sie hier.
Nehmen Sie nach Möglichkeit keine Wertsachen und nur wenig Bargeld mit. Allfällige Hilfsmittel wie Hörgeräte und Zahnprotesen müssen während der Hospitalisation in einem geeignetem Behälter aufbewahrt werden. Wenn Sie Wertsachen vermissen, fragen Sie am Empfang nach. Wertgegenstände werden dort einen Monat lang aufbewahrt und danach dem Fundbüro der Stadt Thun übergeben.
Für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernimmt das Spital keine Haftung.
Wir bitten Sie, Ihre aktuellen Medikamente in Originalverpackung und die Medikamentendosierungskarte am Eintrittstag mitzunehmen. Während des Aufenthaltes erhalten Sie alle notwendigen Medikamente von uns. Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn Sie sehr kurz im Spital sind, kann es sein, dass Ihre eigenen, mitgebrachten Medikamente zum Einsatz kommen.
Zu Ihrer Sicherheit ist es wichtig, dass Sie nicht selbstständig eigene Medikamente – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht – ohne Rücksprache mit dem Fachpersonal einnehmen. Dies könnte zu unerwünschten Wirkungen oder Komplikationen führen.
Die Parkplätze auf dem Spitalareal sind beschränkt und kostenpflichtig. Alternativ stehen die sich in unmittelbarer Nähe zum Spital befindenden Parkhäuser «Parkhaus City Ost Schlossberg» sowie «Burgzentrum» zur Verfügung. Mit dem ÖV erreichen Sie das Spital mit dem Bus der Linie 31/32 (Richtung Heiligenschwendi).
Den Übersichtplan des Spital Thun finden Sie hier.
Im Vorfeld findet das Narkosegespräch statt, an welchem unsere Fachärzte und Fachärztinnen mit Ihnen das geeignete Verfahren besprechen. Dieses Gespräch sowie weitere letzte Vorbereitungen erfolgen in der OPAS. Den OPAS-Termin haben Sie bereits vereinbart oder werden ein schriftliches Aufgebot erhalten.
Zur Vorbereitung füllen Sie bitte vorgängig den Gesundheits- und Anästhesie-Fragebogen aus und schicken diesen zeitnah mittels Rückantwortcouvert oder per E-Mail an anaesthesie@spitalstsag.ch. Zum Termin bringen Sie bitte eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Mit dem Servicepaket «Premium» für privat und halbprivat versicherte Patientinnen und Patienten möchten wir Ihnen den Aufenthalt im Spital Thun so angenehm wie möglich gestalten. Rundum-Betreuung, stilvolle Komfortzimmer und viele Extras sollen Ihnen bei der raschen Genesung helfen.
Wenn Sie allgemein versichert sind, sich aber etwas mehr Ruhe gönnen möchten, können Sie gegen Aufpreis und sofern wir genügend Platz haben, ein Zimmer- und Hotellerie-Upgrade buchen. Wir weisen Sie darauf hin, dass dieser Aufpreis zu Ihren Lasten geht, sofern keine entsprechende Zusatzversicherung besteht.
Preise und Informationen zu unseren «Premium»-Angeboten finden Sie hier.
Wir bitten Sie, Ihre aktuellen Medikamente in Originalverpackung und die Medikamentendosierungskarte am Eintrittstag mitzunehmen. Während des Aufenthaltes erhalten Sie alle notwendigen Medikamente von uns. Nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn Sie sehr kurz im Spital sind, kann es sein, dass Ihre eigenen, mitgebrachten Medikamente zum Einsatz kommen.
Zu Ihrer Sicherheit ist es wichtig, dass Sie nicht selbstständig eigene Medikamente – egal ob verschreibungspflichtig oder nicht – ohne Rücksprache mit dem Fachpersonal einnehmen. Dies könnte zu unerwünschten Wirkungen oder Komplikationen führen.
Nehmen Sie nach Möglichkeit keine Wertsachen und nur wenig Bargeld mit. Allfällige Hilfsmittel wie Hörgeräte und Zahnprotesen müssen während der Hospitalisation in einem geeignetem Behälter aufbewahrt werden. Wenn Sie Wertsachen vermissen, fragen Sie am Empfang nach. Wertgegenstände werden dort einen Monat lang aufbewahrt und danach dem Fundbüro der Stadt Thun übergeben.
Für den Verlust von Wertsachen jeglicher Art übernimmt das Spital keine Haftung.
Die Parkplätze auf dem Spitalareal sind beschränkt und kostenpflichtig. Alternativ stehen die sich in unmittelbarer Nähe zum Spital befindenden Parkhäuser «Parkhaus City Ost Schlossberg» sowie «Burgzentrum» zur Verfügung. Mit dem ÖV erreichen Sie das Spital mit dem Bus der Linie 31/32 (Richtung Heiligenschwendi).
Den Übersichtplan des Spital Thun finden Sie hier.
Unsere modernen Zweibettzimmer sind mit einer eigenen Nasszelle sowie einem Terminal zur Telekommunikation ausgestattet.
Während des Spitalaufenthaltes servieren wir Ihnen frische, regionale und ausgewogen zusammengestellte Mahlzeiten. Falls Sie keine spezielle Diät verordnet haben, können Sie Ihre Speisen anhand der Menükarte auswählen. Sollten Sie in Bezug auf Lebensmittel Allergien oder Unverträglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal.
Ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, mit Ihnen zusammen zu essen. Bestellen Sie hierfür anlässlich der täglichen Menüwahl eine zusätzliche Mahlzeit. Je nach Ihrer Versicherungsdeckung wird Ihnen die zusätzliche Mahlzeit in Rechnung gestellt oder ist in Ihrem Servicepaket bereits enthalten.
Ihr aktueller Gesundheitszustand, die geplanten Massnahmen, die Untersuchungsresultate sowie das weitere Prozedere werden während der täglichen Arztvisite gemeinsam mit Ihnen besprochen. Hier besteht auch die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen.
Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannte sind willkommen und wir freuen uns, wenn sie zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Auf Ihren Wunsch oder wenn es aus betrieblicher oder medizinischer Hinsicht erforderlich ist, können die Besuchsmöglich-keiten eingeschränkt oder aufgehoben werden.
In der Eingangshalle befindet sich ein Bankomat der AEK Bank sowie die Cafeteria, welche Ihnen und Ihrem Besuch offensteht. Es werden Getränke, kalte und warme Snacks, Patisserie, verschiedene Süssigkeiten sowie Zeitungen und Zeitschriften angeboten.
Öffnungszeiten Cafeteria
Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag 10:30 bis 17:00 Uhr
Feiertage 10:30 bis 16:30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen ein Getränke- und Snack-Automat sowie eine Kaffeemaschine in der Cafeteria zur Verfügung.
Im Spital Thun herrscht Rauchverbot. Rauchern steht die gekennzeichnete, überdachte Zone beim Haupteingang zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund feuerpolizeilicher Auflagen nicht erlaubt ist, auf den Balkonen oder in anderen Räumen zu rauchen.
Unser Seelsorge-Team nimmt sich gerne Zeit für Sie und/oder Ihre Angehörigen. Wenn Sie ein Gespräch mit der Spitalseelsorgerin/dem Spitalseelsorger oder der Pfarrerin/dem Pfarrer aus Ihrer Wohngemeinde wünschen, teilen Sie dies bitte dem Pflegepersonal mit.
Weiter steht Ihnen und Ihren Angehörigen als Ort der Ruhe jederzeit der «Raum der Stille» zur Verfügung. Sie finden diesen im Erdgeschoss im Verbindungsgang zwischen Haus A und B.
Unsere modernen Zweibettzimmer sind mit einer eigenen Nasszelle sowie einem Terminal zur Telekommunikation ausgestattet.
In der Eingangshalle befindet sich ein Bankomat der AEK Bank sowie die Cafeteria, welche Ihnen und Ihrem Besuch offensteht. Es werden Getränke, kalte und warme Snacks, Patisserie, verschiedene Süssigkeiten sowie Zeitungen und Zeitschriften angeboten.
Öffnungszeiten Cafeteria
Montag bis Freitag 7:30 bis 18:00 Uhr
Samstag und Sonntag 10:30 bis 17:00 Uhr
Feiertage 10:30 bis 16:30 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen ein Getränke- und Snack-Automat sowie eine Kaffeemaschine in der Cafeteria zur Verfügung.
Während des Spitalaufenthaltes servieren wir Ihnen frische, regionale und ausgewogen zusammengestellte Mahlzeiten. Falls Sie keine spezielle Diät verordnet haben, können Sie Ihre Speisen anhand der Menükarte auswählen. Sollten Sie in Bezug auf Lebensmittel Allergien oder Unverträglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal.
Ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, mit Ihnen zusammen zu essen. Bestellen Sie hierfür anlässlich der täglichen Menüwahl eine zusätzliche Mahlzeit. Je nach Ihrer Versicherungsdeckung wird Ihnen die zusätzliche Mahlzeit in Rechnung gestellt oder ist in Ihrem Servicepaket bereits enthalten.
Im Spital Thun herrscht Rauchverbot. Rauchern steht die gekennzeichnete, überdachte Zone beim Haupteingang zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund feuerpolizeilicher Auflagen nicht erlaubt ist, auf den Balkonen oder in anderen Räumen zu rauchen.
Ihr aktueller Gesundheitszustand, die geplanten Massnahmen, die Untersuchungsresultate sowie das weitere Prozedere werden während der täglichen Arztvisite gemeinsam mit Ihnen besprochen. Hier besteht auch die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen.
Unser Seelsorge-Team nimmt sich gerne Zeit für Sie und/oder Ihre Angehörigen. Wenn Sie ein Gespräch mit der Spitalseelsorgerin/dem Spitalseelsorger oder der Pfarrerin/dem Pfarrer aus Ihrer Wohngemeinde wünschen, teilen Sie dies bitte dem Pflegepersonal mit.
Weiter steht Ihnen und Ihren Angehörigen als Ort der Ruhe jederzeit der «Raum der Stille» zur Verfügung. Sie finden diesen im Erdgeschoss im Verbindungsgang zwischen Haus A und B.
Ihre Angehörigen, Freunde und Bekannte sind willkommen und wir freuen uns, wenn sie zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Auf Ihren Wunsch oder wenn es aus betrieblicher oder medizinischer Hinsicht erforderlich ist, können die Besuchsmöglich-keiten eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Die Austrittsplanung erfolgt frühzeitig und in Absprache mit Ihnen. Der Austrittsprozess, insbesondere wenn Anschlusslösungen gesucht werden, wird von spezialisierten Coaches begleitet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Pflege- und Behandlungsteam, mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen sowie den nachbetreuenden Fachpersonen/Institutionen. Der genaue Austrittstermin wird durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt und das Betreuungsteam festgelegt.
Folgende Punkte werden besprochen:
Hier können Sie auch Fragen zur weiteren Behandlung stellen, Unklarheiten ausräumen und allenfalls auch Lob und Kritik äussern.
Sie werden (falls nötig) folgendes erhalten:
Der Zeitpunkt der Entlassung ist in der Regel zwischen 09:00 und 11:00 Uhr. Sie haben alle notwendigen Unterlagen und Informationen sowie die von zu Hause mitgebrachten Medikamente erhalten und sind nun bereit, aus dem Spital auszutreten. Bitte melden Sie sich im Stationsbüro beim zuständigen Pflegepersonal, bevor Sie nach Hause gehen.
Denken Sie daran, die Telefonkarte an der Loge beim Haupteingang abzugeben.
Teilen Sie uns hier mit, wie Sie Ihren Spitalaufenthalt erlebt haben.
Die Austrittsplanung erfolgt frühzeitig und in Absprache mit Ihnen. Der Austrittsprozess, insbesondere wenn Anschlusslösungen gesucht werden, wird von spezialisierten Coaches begleitet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Pflege- und Behandlungsteam, mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihren Angehörigen sowie den nachbetreuenden Fachpersonen/Institutionen. Der genaue Austrittstermin wird durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt und das Betreuungsteam festgelegt.
Der Zeitpunkt der Entlassung ist in der Regel zwischen 09:00 und 11:00 Uhr. Sie haben alle notwendigen Unterlagen und Informationen sowie die von zu Hause mitgebrachten Medikamente erhalten und sind nun bereit, aus dem Spital auszutreten. Bitte melden Sie sich im Stationsbüro beim zuständigen Pflegepersonal, bevor Sie nach Hause gehen.
Denken Sie daran, die Telefonkarte an der Loge beim Haupteingang abzugeben.
Folgende Punkte werden besprochen:
Hier können Sie auch Fragen zur weiteren Behandlung stellen, Unklarheiten ausräumen und allenfalls auch Lob und Kritik äussern.
Sie werden (falls nötig) folgendes erhalten:
Teilen Sie uns hier mit, wie Sie Ihren Spitalaufenthalt erlebt haben.
Uns ist sehr daran gelegen, dass Ihr Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich ist und Sie bestmöglich informiert sind. Die nachfolgenden Kapitel informieren Sie über Ihre Rechte.
Sie haben das Recht zu wissen, wer Sie behandelt und betreut. Alle Mitarbeitenden tragen ein entsprechendes Namensschild, worauf auch ihre Funktion ersichtlich ist.
Ihr Behandlungsteam ist verpflichtet, Sie umfassend und verständlich über Ihren Gesundheitszustand, Ihre Krankheit, die geplanten Untersuchungen, Eingriffe und Behandlungsmöglichkeiten sowie den voraussichtlichen Behandlungsverlauf und die damit verbundenen Vor- und Nachteile zu informieren. Wir freuen uns, wenn Sie sich aktiv einbringen und nachfragen.
Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen dürfen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Sie selbst entscheiden in Kenntnis der Umstände und der ärztlichen Empfehlung, ob Sie sich einem Eingriff unterziehen wollen oder nicht. Vorbehalten bleiben einzig Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, zum Beispiel lebensrettende Massnahmen (siehe Patientenverfügung Reanimationsmassnahmen). Unsere Mitarbeitenden handeln nach bestem Wissen unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der Patienten. Falls Sie das Spital entgegen dem ärztlichen Rat und nach erfolgter Aufklärung über die Risiken und möglichen Folgen verlassen möchten, so erfolgt dies auf Ihre eigene Verantwortung. Sie werden aufgefordert, diesen Entscheid schriftlich zu bestätigen. Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird dies in Ihrer Krankengeschichte vermerkt.
Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen zu nehmen, wenn Ihnen Information und Aufklärung nicht genügen. Zudem haben Sie das Recht auf eine Kopie derselben, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen. Die Behandlungsdokumentationen werden mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt.
Das gesamte Spitalpersonal ist an das Berufsgeheimnis gebunden und untersteht der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Angaben, die Sie zu Ihrer Person, Familie oder Krankheit machen, werden von unseren Mitarbeitenden vertraulich behandelt. Vorbehalten ist die Entbindung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen.
Wir gehen davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir Ihre nächsten Angehörigen oder nahestehenden Bezugspersonen über Ihren Zustand informieren. Zudem werden wir den Sie behandelnden Ärztinnen und Ärzten ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte zukommen lassen beziehungsweise solche gegebenenfalls einholen. Falls Sie das nicht wünschen, werden wir dies berücksichtigen.
Ebenso werden wir auf Verlangen die gesetzlich vorgeschriebenen Auskünfte an die Vertrauensärzte Ihrer Versicherung erteilen. Betreffend Weitergabe von medizinischen Daten für die bundesamtlich verlangten statistischen Erhebungen verweisen wir auf die Auflagen des Bundesamtes für Statistik.
Als Patient haben Sie nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Insbesondere sollten Sie sich an die Weisungen des Personals halten, zu einer klaren gegenseitigen Information beitragen und die behandelnden Ärzte über bereits getroffene Massnahmen und Ihre Vorstellung zur Behandlung informieren. Wir bitten Sie, auch auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatientinnen und -patienten sowie des Personals Rücksicht zu nehmen.
Ohne ausdrückliche Einwilligung von Ihnen selbst oder Ihren Angehörigen ist eine Organ- und/oder Gewebeentnahme nicht möglich. Falls Sie einen Organspendeausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit.
Eine Obduktion im Falle Ihres Todes erfolgt nur, wenn Sie zu Lebzeiten oder Ihre nächsten Angehörigen ausdrücklich zustimmen. Vorbehalten bleiben in speziellen Situationen zwingende, gesetzliche Obduktionsgründe.
Wir legen grossen Wert darauf, uns kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Wenn Sie mit Ihrer Behandlung, der Pflege oder anderen Dienstleistungen nicht zufrieden oder der Meinung sind, Sie hätten bei uns einen Schaden erlitten, für den das Spital aufzukommen hat, so wenden Sie sich an eine Person Ihres Betreuungsteams. Zudem haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Eindrücke, Lob, Kritik oder Anregungen zur Weiterentwicklung der Behandlung und Betreuung unserer Patienten auf Ihre Meinung mitzuteilen oder sich an das Team des Qualitätsmanagements zu wenden.
Wir weisen an dieser Stelle zudem auf die unentgeltliche Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern hin. Hier können Sie allfällige Beanstandungen im Zusammenhang mit Ihrem Spitalaufenthalt an eine neutrale Stelle richten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das fortwährende Überprüfen und Weiterentwickeln unserer Qualität in der Behandlung und Betreuung aller Patienten hat für uns einen äusserst hohen Stellenwert und wird vom Gesetzgeber sowie von allen weiteren Anspruchsgruppen gefordert und erwartet. In Qualitätsverträgen zwischen den Versicherern und Leistungserbringern sind die unterschiedlichsten Qualitätsmessungen verpflichtend festgehalten. Die geforderten Daten werden durch die Spital STS AG ausschliesslich in anonymisierter Form weitergegeben. Wichtig für Sie: Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass wir Ihre Daten anonymisiert für Qualitätsentwicklungsmassnahmen weitergeben, teilen Sie uns das mit. Auf der Seite des Qualitätsmanagement finden Sie die Kontaktangaben und weitere Informationen zur Qualitätssicherung und -weiterentwicklung der Spital STS AG.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig respektive nicht mehr in der Lage sind, sich selber dazu zu äussern.
Das Ausfüllen einer Patientenverfügung ist freiwillig und kann nur durch Sie selber erfolgen. In einer Patientenverfügung können Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zur Vertretung in medizinischen Fragen einsetzen.
Eine Verfügung unterstützt Sie, Ihre Bedürfnisse und Wünsche klarer zu erkennen und diese festzuhalten. Sie hilft ebenfalls Ihren Vertrauenspersonen und Angehörigen sowie dem Behandlungsteam Ihren Willen bezüglich medizinischen Behandlungsmassnahmen zu kennen. Erstellen Sie die Patientenverfügung ohne zeitlichen Druck und nach reiflicher Überlegung, so wie es für Sie stimmt. Besprechen Sie die Verfügung und Ihre Fragen nach Möglichkeit mit Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen sowie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt respektive anderen Fachpersonen. Die Patientenverfügung ist für das Behandlungsteam verbindlich.
Die Vorlage der Patientenverfügung der Spital STS AG können Sie hier herunterladen und ausfüllen (bitte zuerst auf Ihrem Computer speichern und dann als PDF öffnen und bearbeiten). Sie können aber auch Vorlagen anderer Organisationen wie z. B. diejenigen der FMH benützen.
Falls Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, können Sie jederzeit eine auskunftsberechtigte Vertrauensperson benennen. Diese Vertrauensperson wird vom Behandlungsteam miteinbezogen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu Behandlungsentscheiden zu äussern.
Die Urteilsfähigkeit muss im Einzelfall aufgrund der Umstände beurteilt werden. Soweit möglich wird auch eine urteilsunfähige Person in die Entscheidungsfindung einbezogen. Bei nicht urteilsfähigen Patientinnen und Patienten steht der in der Patientenverfügung bezeichneten Vertrauensperson die Entscheidungsbefugnis zu. Gibt es keine Patientenverfügung oder ist keine Vertrauensperson benannt, wird die gesetzliche Vertretung gemäss den Vorschriften des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts beigezogen.
Bei einem unerwarteten Herzkreislaufstillstand werden grundsätzlich Reanimationsmassnahmen eingeleitet, es sei denn, Sie haben vorher im Gespräch mit dem behandelnden Ärzte- respektive Pflegeteam etwas anderes vereinbart. Wünschen Sie keine Reanimationsmassnahmen, sollten Sie das Gespräch mit dem zuständigen Arzt suchen.
Teilen Sie Ihren Angehörigen, Ihrer Vertrauensperson und ihrem Arzt mit, wo Sie die Patientenverfügung aufbewahrt haben. Idealerweise geben Sie Ihrer Vertrauensperson und Ihrem Hausarzt eine Kopie der Verfügung. Der Aufbewahrungsort kann auch auf der Versichertenkarte eingetragen werden. Die Patientenverfügung sollte in regelmässigen Abständen überprüft werden, ob der darin ausgedrückte Wille noch aktuell ist. Bestätigen Sie die Überprüfung und evtl. Anpassungen einfach mit Datum und Ihrer Unterschrift.
Spital Thun
Krankenhausstrasse 12
CH - 3600 Thun
E-Mail: info@spitalstsag.ch
Tel: +41 58 636 00 00
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