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Besucherregelung ab 29. November 2021

Wir möchten unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen – wir zählen dabei auch auf Sie und Ihre Eigenverantwortung!
Wir erwarten, dass Sie bei geplanten Spitalbesuchen geimpft/ genesen sind, oder sich andernfalls vorgängig auf COVID-19 testen lassen.

Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen, Atemnot), Fieber, Gliederschmerzen aufweisen oder bei neu fehlendem Geruchs- oder Geschmackssinn.

Besucherregelung ab 29. November 2021:

Der Regierungsrats des Kantons Bern hat entschieden, dass ab Montag, 29. November 2021, für alle Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren die Zertifikatspflicht gilt (Medienmitteilung vom 26.11.2021). Das Zertifikat muss beim Eingang zusammen mit einem Personalausweis gezeigt werden.


Folgende Bestimmungen gelten zusätzlich für den Spitalbesuch.

Besuche bei nicht-COVID-19-Patienten:

  • Patientenbesuche sind ab dem ersten Tag im Spital erlaubt.
  • Neu können zwei definierte Besuchspersonen aus dem nahen Umfeld den Patienten/die Patienten besuchen (bisher drei Personen). Sie müssen wie bisher zwecks eventueller Rückverfolgung registriert sein. Pro Tag darf max. eine dieser beiden registrierten Personen mit Covid-Zertifikat (3G) max. 1 Stunde den/die Patienten/in besuchen. 
  • Wie bisher gilt, dass nach wie vor Ausnahmen von dieser Besucherregelung möglich sind (in Absprache mit der Stationsleitung oder den Kaderärzten).
  • Unter Einhaltung der Schutzmassnahmen (Händedesinfektion & Tragen einer Maske) ist bei ambulanten Patienten eine Begleitperson erlaubt, sofern der Patient/die Patientin hilfsbedürftig ist oder schwierige Entscheidungen anstehen.

​​​​​Besuche bei COVID-19-Patienten:

  • Eine an COVID-19 erkrankte Person kann eine immune Besuchsperson definieren, welche pro Tag maximal 1 Stunde zu Besuch kommen darf. Die registrierte Person darf den Patienten/die Patientin einmal pro Tag während ca. einer Stunde besuchen.
  • Als immun gelten Personen ab Tag 15 nach vollständiger Impfung oder bis 6 Monate nach durchgemachter COVID-19-Infektion. Die Richtigkeit der Angaben der Besuchsperson wird vom Personal nicht aktiv kontrolliert

Verhaltensregeln für Besuchspersonen:

  • Maskentragepflicht: Sie tragen während des gesamten Besuchs permanent eine chirurgische Maske. Private Stoffmasken sind nicht erlaubt.
  • Sie desinfizieren sich beim Eintreten ins Patientenzimmer und beim Verlassen desselben die Hände.
  • Besuchspersonen müssen den Mindestabstand von zwei Metern zum Patienten/zur Patientin wie zu anderen Patienten im selben Zimmer einhalten sowie auch ausserhalb des Zimmers. Wenn ein Abstand von zwei Metern nicht möglich ist, müssen alle Personen eine Maske tragen.
  • Besuche von Personen mit Atemwegsbeschwerden (Husten, Halsschmerzen, Atemnot), Fieber, Fiebergefühl oder neu aufgetretenen Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns sind strikte untersagt.